Rechtsprechung
   BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15656
BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH (https://dejure.org/2022,15656)
BSG, Entscheidung vom 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH (https://dejure.org/2022,15656)
BSG, Entscheidung vom 21. April 2022 - B 5 R 3/22 BH (https://dejure.org/2022,15656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VI § 43
    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.01.2018 - B 9 SB 87/17 B

    PKH-Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    1) Es ist bereits zweifelhaft, ob der Antrag auf PKH sowie die Erklärung in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG , § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht worden sind (vgl zu diesen Voraussetzungen BSG Beschluss vom 11.1.2018 - B 9 SB 87/17 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 13.1.2021 - B 5 R 16/20 BH - juris RdNr 3) .

    Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, dh auf dem durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden ( BSG Beschluss vom 11.1.2018 - B 9 SB 87/17 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 6.11.2017 - B 10 EG 2/17 BH - juris RdNr 2, jeweils mwN) .

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Dabei genügt es, dass dem Vorbringen Anhaltspunkte zu entnehmen sind, dass der Kläger eine weitere Aufklärung für erforderlich gehalten hat ( BSG Beschluss vom 23.6.2015 - B 1 KR 17/15 B - juris RdNr 5) .

    Auch in ihrem Schreiben vom 4.10.2021, mit dem sie ua auf das gerichtliche Schreiben vom 21.9.2021 reagiert hat, findet sich kein greifbarer Anhaltspunkt dafür, dass sie eine weitere Begutachtung von Amts wegen beantragen wollte (anders etwa in dem BSG -Beschluss vom 23.6.2015 - B 1 KR 17/15 B - juris RdNr 1, 5, wo die "hilfsweise Begutachtung nach Aktenlage" beantragt worden ist) .

  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 160/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Zwar sind an Form, Inhalt, Formulierung und Präzisierung eines Beweisantrags verminderte Anforderungen zu stellen, wenn ein Beteiligter - wie die Klägerin - in der Berufungsinstanz durch keinen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten vertreten gewesen ist (vgl zB BSG Beschluss vom 8.6.2021 - B 13 R 160/20 B - juris RdNr 10 mwN) .

    Auch ein unvertretener Kläger muss aber dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 8.6.2021 - B 13 R 160/20 B - juris RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Die Anwendung dieser Voraussetzungen ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Hierzu ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG darzulegen, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl etwa BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R, B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 28/17 R

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Hierzu ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG darzulegen, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl etwa BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R, B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 397/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 SGG (vgl etwa BSG Beschluss vom 13.8.2018 - B 13 R 397/16 B - juris RdNr 15) .
  • BSG, 13.01.2021 - B 5 R 16/20 BH

    Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    1) Es ist bereits zweifelhaft, ob der Antrag auf PKH sowie die Erklärung in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG , § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht worden sind (vgl zu diesen Voraussetzungen BSG Beschluss vom 11.1.2018 - B 9 SB 87/17 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 13.1.2021 - B 5 R 16/20 BH - juris RdNr 3) .
  • BSG, 06.11.2017 - B 10 EG 2/17 BH
    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf PKH als auch die Erklärung in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form, dh auf dem durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden ( BSG Beschluss vom 11.1.2018 - B 9 SB 87/17 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 6.11.2017 - B 10 EG 2/17 BH - juris RdNr 2, jeweils mwN) .
  • BSG, 21.11.2019 - B 5 R 231/19 B

    Ablehnung eines PKH-Antrages

    Auszug aus BSG, 21.04.2022 - B 5 R 3/22 BH
    Die Vorlage eines Bescheides, aus dem sich der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ergibt, ist insbesondere im Hinblick auf mögliches Vermögen nicht ausreichend (vgl BSG Beschluss vom 21.11.2019 - B 5 R 231/19 B - juris RdNr 4, s auch den - fett gedruckten - Ausfüllhinweis vor Abschnitt E des PKH-Formulars, der sich nur auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 76/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es ist nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 Satz 1 und 4 ZPO) , dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung vom 6.1.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formular einzureichen (stRspr; s mwN BSG vom 21.4.2022 - B 5 R 3/22 BH - juris RdNr 4; BSG vom 27.3.2023 - B 12 KR 1/23 BH - juris RdNr 5) .
  • BSG, 28.09.2023 - B 5 R 32/23 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Diese Ausnahme vom Erfordernis, den PKH-Vordruck vollständig auszufüllen, gilt schon nach dem Wortlaut des genannten Hinweises für den Fall des Bezugs von SGB II -Leistungen nicht (vgl auch BSG Beschluss vom 21.11.2019 - B 5 R 231/19 B - juris RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 21.4.2022 - B 5 R 3/22 BH - juris RdNr 4) .
  • BSG, 21.07.2022 - B 11 AL 16/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Aufrechterhalten eines

    Eine ordnungsgemäße Rüge einer Verletzung des § 103 SGG setzt die Darlegung voraus, dass der Beweisantrag bis zuletzt aufrechterhalten worden ist, also entweder in der mündlichen Verhandlung (vgl BSG vom 13.1.2020 - B 4 AS 10/20 B - RdNr 6 mwN) oder wenn - wie hier - durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entschieden worden ist, zugleich mit der Erklärung über das Einverständnis gemäß § 124 Abs. 2 SGG (dazu BSG vom 21.4.2022 - B 5 R 3/22 BH - juris RdNr 10 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht